Erfahrene Anwälte im Vereinsrecht

Österreich ist das Land der Vereine. Diese sind nicht wegzudenken aus unserem täglichen Leben. Fast jede*r Österreicher*in ist zumindest in einem Verein Mitglied. Die Vereine sind fixe und notwendige Bestandteile unseres Zusammenlebens und des Zusammenhaltes in der Gesellschaft. Jeder Verein verfolgt seine eigenen Ziele und seinen eigenen (Vereins) Zweck. Jeder Verein ist anders und genau deshalb sind klare rechtliche Strukturen – Stichwort Statuten – für jeden Verein die notwendige Grundlage, um ein funktionierendes, möglichst harmonisches und langes Vereinsleben zu garantieren. Unsere Anwälte, selbst begeisterte Vereinsmitglieder, stehen Ihnen mit Ihrem Know-How zum Vereinsgesetz und zu Vereinsrichtlinien gerne zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne zu folgenden Themen des Vereinsrechts:

  • Gründungen
  • Beratungen
  • Vertretungen
  • Streitigkeiten
  • Auflösung beziehungsweise Löschung

Fragenkatalog für die erfolgreiche Vereinsgründung

Sie planen einen Verein zu gründen? Um einen guten und rechtlich korrekten Start zu garantieren, gilt es im Vorfeld einige Punkte zu klären.

  • Zu welchem Zweck soll dieser Verein gegründet werden?
  • In welchem Bereich wird der Verein tätig sein?
  • Wie wird der ungefähre jährliche finanzielle Aufwand aussehen?
  • Wie können wir Mittel zur Deckung der Kosten aufbringen?
  • Wer gründet den Verein und wo wird der Verein seinen Sitz haben?
  • Wer sind die Vereinsvertreter?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Mitglied zu werden?
  • Aus welchen Gründen kann eine Mitgliedschaft aberkannt werden?

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr Kontakt zu uns
Tel. +43 5522 395 73
Fax +43 5522 395 76
Mail: office@kanzlei-bhp.at

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